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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

defabe Denkfabrik Berlin UG
Ringbahnstraße 15
12099 Berlin

(gültig ab 25.01.2026)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der defabe Denkfabrik Berlin UG - kurz defabe UG - gelten ausschließlich auf Grund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigung des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die defabe UG sie schriftlich bestätigt.

§ 2 Vertragsgegenstand, Angebot und Vertragsschluss

(1) Vertragsgegenstand ist das Dienstleistungsangebot der defabe UG in Verbindung mit ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Angebote der defabe UG sind freibleibend und unverbindlich, sofern darin nicht ausdrücklich eine feste Bindung ausgewiesen ist. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben oder sonstige Leistungsdaten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der defabe UG.

(2) Sollten wir nach Erhalt und Überprüfung der Musterteile feststellen, dass für die Angebotsausarbeitung von falschen Voraussetzungen ausgegangen wurde, behält sich die defabe UG das Recht vor, ihr Angebot innerhalb einer Frist von einer Woche für sich kostenfrei zu widerrufen und gegebenenfalls ein neues Angebot vorzulegen.

§ 3 Angebotsunterlagen

(1) Die defabe UG behält sich an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Vertragspartner darf das geistige Eigentum der defabe UG nur verwerten, wenn ihm ein entsprechendes Nutzungsrecht übertragen ist. Sollte sich der Auftragsumfang im Nachhinein ändern, behält sich die defabe UG eine Änderung des Angebotes vor.

(2) CAD-Daten, 3D-Modelle, Zeichnungen, Berechnungen, Software und sonstige digitale Entwicklungsunterlagen verbleiben im Eigentum der defabe UG. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung außerhalb des Vertragszwecks bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der defabe UG.

§ 4 Vergütung und Verzug

(1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich die defabe UG an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 4 Wochen ab dem Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der defabe UG genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

(2) Die vertraglich vereinbarte Vergütung ist nach Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Kosten des Geldtransfers trägt der Auftraggeber im In- und Ausland vollumfänglich. Ist die Vertragserfüllung entsprechend des Angebots in Phasen aufgegliedert, ist die defabe UG berechtigt, jede Phase nach Beendigung einzeln in Rechnung zu stellen. Ferner ist die defabe UG berechtigt, vor Vertragsdurchführung eine Vorauszahlung in Höhe von bis zu 50%, entsprechend des Angebots, der beauftragten Summe zu verlangen. Die defabe UG ist berechtigt, vom Vertragspartner bis zu 100% Vorschüsse zur Deckung der Kosten für vorfinanzierte Bauteile zu verlangen.

(3) 14 Tage nach Rechnungsdatum kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Zahlung gilt als erfolgt, sowie die defabe UG über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks, gilt die Zahlung erst als eingegangen, wenn der Scheck eingelöst ist.

(4) Nebenleistungen wie Transport, Verpackung, Reisekosten und Ähnliches werden zusätzlich berechnet.

(5) Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist die defabe UG berechtigt, vom Zeitpunkt des Verzugs ab Zinsen in Höhe von 8% über Basiszinssatz zu berechnen.

(6) Wenn der defabe UG Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, so ist die defabe UG berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, und darüber hinaus in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

(7) Der Vertragspartner ist zur Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

(8) Die defabe UG ist berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen älteste Verbindlichkeit anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die defabe UG berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, danach auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(9) Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist die defabe UG zu keiner weiteren Lieferung oder anderweitigen Leistung aus laufenden Verträgen verpflichtet.

(10) Die defabe UG ist berechtigt, nachweisbare, zur Vertragserfüllung angefallene zusätzliche Mehrkosten in Höhe von bis zu 15% in Rechnung zu stellen, ohne, dass es hierzu einer besonderen Vereinbarung bedarf.

§ 5 Liefer- und Leistungszeit

(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.

(2) Die defabe UG wird vertraglich vereinbarte Entwicklungs- und Lieferzeiten einhalten. Kommt es aus entwicklungstechnischen Gründen zu einer Überschreitung des vereinbarten Zeitpunkts, ist die defabe UG berechtigt, den vereinbarten Zeitpunkt um 2 Wochen je Phase zu überschreiten. Wenn die Verzögerung insgesamt mehr als 2 Monate dauert, ist der Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Die defabe UG haftet nicht für die Überschreitung von Lieferfristen, die dadurch verursacht werden, dass von der defabe UG bei Zulieferern gekaufte Komponenten oder Teilleistungen nicht rechtzeitig oder nicht mängelfrei geliefert werden, sofern die defabe UG kein eigenes Verschulden hieran trifft. Etwaige Ersatzanspräche tritt die defabe UG an den Auftraggeber ab.

(4) Liefer- und Leistungsverzögerungen, aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der defabe UG die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat die defabe UG auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die defabe UG, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(5) Die Haftung für Verzugsschäden ist ausgeschlossen, sofern der defabe UG nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Der Anspruch auf Lieferungen ist in den Fällen des Rücktritts oder Schadenersatzes ausgeschlossen.

(6) Der Auftraggeber ist nur mit schriftlicher Zustimmung der defabe UG berechtigt, Ansprüche aus mit der defabe UG bestehenden Vertragsverhältnissen abzutreten.

(7) Liefer- und Entwicklungsfristen verlängern sich angemessen, soweit sich der Leistungsumfang nach Vertragsschluss ändert oder der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen, Informationen, Freigaben oder Entscheidungen nicht rechtzeitig erbringt.

§ 6 Übernahme, Abnahme und Gefahrenübergang

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand binnen sechs Werktagen nach Anzeige der Bereitstellung durch die defabe UG abzunehmen. Erfolgt während einer Frist von weiteren sechs Werktagen weder die Abnahme noch eine Rüge des Auftraggebers, so gilt die Abnahme als erteilt. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

(2) Wünscht der Auftraggeber die Übersendung, geht die Gefahr spätestens mit Übernahme des Abholers auf den Besteller über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

(3) Die defabe UG ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die defabe UG behält sich ferner das Eigentum an der Entwicklung/dem Leistungsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die defabe UG zur Rücknahme des Leistungsgegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Vertragspartner zur Herausgabe verpflichtet.

(2) Der Vertragspartner darf den Leistungsgegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Auftraggeber die defabe UG unverzüglich schriftlich davon zu unterrichten.

§ 8 Haftung und Gewährleistung

(1) Die defabe UG haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die defabe UG nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche von der defabe UG erstellten Arbeitsergebnisse, insbesondere Konstruktionen, Zeichnungen, Berechnungen, Stücklisten, CAD-Daten, technische Dokumentationen und sonstige Entwicklungsunterlagen, unverzüglich nach Erhalt eigenverantwortlich auf Vollständigkeit, Plausibilität, technische Richtigkeit sowie auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen oder durch fachkundiges Personal prüfen zu lassen.
Vor jeder Fertigung, Montage, Serienproduktion, Inbetriebnahme oder sonstigen Verwendung der Arbeitsergebnisse ist der Auftraggeber verpflichtet, diese eigenverantwortlich technisch und funktional zu prüfen sowie nachweisbar freizugeben. Eine Verwendung ohne vorherige Prüfung und Freigabe erfolgt ausschließlich auf Risiko des Auftraggebers.

(3) Die Haftung der defabe UG ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, soweit Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, Rückrufkosten oder sonstige Vermögensschäden darauf beruhen, dass der Auftraggeber oder Dritte Arbeitsergebnisse ohne die erforderliche Prüfung, Freigabe oder Validierung verwendet oder umgesetzt haben. Dies gilt insbesondere für Fehler oder Schäden, die aus der Umsetzung oder Verwendung von Konstruktionen, Zeichnungen, CAD-Daten, Berechnungen, Stücklisten, technischen Dokumentationen oder sonstigen Arbeitsergebnissen entstehen, sofern diese vor ihrer Verwendung nicht durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten fachkundigen Dritten geprüft und freigegeben wurden.

(4) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die endgültige technische Auslegung, Dimensionierung, sicherheitstechnische Bewertung sowie die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher, behördlicher und normativer Anforderungen des Endprodukts.

(5) Die defabe UG schuldet, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, keinen Erfolg im Sinne einer Serienreife, Zulassungsfähigkeit oder Marktfähigkeit eines entwickelten Produkts. Eine Haftung für die Neuheit, Schutzfähigkeit oder Patentfreiheit der entwickelten Lösungen wird nicht übernommen.

(6) Soweit die defabe UG Berechnungen, Auslegungen, Dimensionierungen oder konstruktive Empfehlungen erstellt, dienen diese ausschließlich als technische Arbeitsgrundlage. Die endgültige technische Prüfung, statische Berechnung, sicherheitstechnische Bewertung, Freigabe sowie die Entscheidung über die Eignung für den vorgesehenen Einsatzzweck obliegen ausschließlich dem Auftraggeber. Dies gilt auch für technische Empfehlungen, Hinweise oder Vorschläge der defabe UG zur Ausführung, Dimensionierung oder konstruktiven Gestaltung.

(7) Liegt ein von der defabe UG zu vertretender Mangel der Leistung vor, ist die defabe UG nach ihrer Wahl berechtigt, den Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzleistung zu beseitigen. Der Auftraggeber hat der defabe UG hierfür eine angemessene Frist von mindestens vier Wochen einzuräumen. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzleistung fehl oder wird sie von der defabe UG unberechtigt verweigert, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.

(8) Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzleistung endgültig fehl, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften den Preis mindern oder – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – vom Vertrag zurücktreten.

(9) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der defabe UG beruhen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder sonstige Vermögensschäden.

§ 9 Haftungsdauer

(1) Ansprüche des Vertragspartners gegen die defabe UG, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren mit Ablauf von 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme der letzten nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistung der defabe UG.

§ 10 Übertragung des Designs auf andere Gegenstände

(1) Das Design oder Elemente daraus dürfen auf andere Gegenstände als die vertraglich vereinbarten, nur mit Einverständnis der defabe UG übertragen werden.

§ 11 Freiexemplar

(1) Die defabe UG hat Anspruch auf ein, gemäß dem Design produziertes Freiexemplar, soweit die Selbstkosten beim Auftraggeber 50 € nicht übersteigen. Bei höheren Selbstkosten muss die defabe UG den darüberhinausgehenden Betrag - wenn auf dem Belegmuster bestanden wird - an den Auftraggeber bezahlen.

(2) Verzichtet die defabe UG auf das Freiexemplar, besteht Anspruch auf professionelle digitale Farbfotos in der Qualität von mindestens 5 Megapixel Gesamtauflösung.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der defabe UG.

(2) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der defabe UG zuständig ist. Die defabe UG ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

defabe Denkfabrik Berlin UG
Ringbahnstraße 15
12099 Berlin
Telefon: +49 (0)30 23948385 / 86


 
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